Pflanzen begleiten Menschen seit jeher.
Was sie ausmacht, lässt sich nicht immer in Versprechen fassen.
Beim Schreiben über unsere Produkte orientieren wir uns an klaren Regeln.
Eine zentrale Rolle spielt dabei die Health Claims Verordnung, die wir in diesem Beitrag näher erklären.
Warum wir lieber erklären als versprechen
Viele unserer Kundinnen und Kunden fragen sich, warum wir bei Pflanzenpulvern, Tees oder anderen Lebensmitteln keine konkreten Wirkungen nennen.
Gerade bei Pflanzen wie Hagebutte, Braunhirse, Brennnessel oder Kurkuma, die seit Generationen genutzt werden, wirkt das auf den ersten Blick widersprüchlich.
Der Grund dafür liegt nicht in der Pflanze selbst, sondern in einer rechtlichen Regelung, der sogenannten Health Claims Verordnung.
In diesem Beitrag geht es darum, was hinter der Health Claims Verordnung steckt, warum wir bei Kraftmischer so formulieren, wie wir formulieren, und was das für Sie bedeutet.
Was sind Health Claims
Health Claims sind festgelegte Aussagen über Lebensmittel, die sich auf Gesundheit beziehen. Gemeint sind damit Formulierungen, bei denen ein Produkt eine bestimmte Wirkung verspricht oder einen konkreten Nutzen für den Körper in Aussicht stellt.
Solche Aussagen dürfen in der EU nicht frei formuliert werden. Sie sind an klare Regeln gebunden und müssen zugelassen sein. Das gilt für große Marken genauso wie für kleine Manufakturen und Onlineshops wie Kraftmischer.
Warum es diese Regeln gibt, lässt sich gut an bekannten Beispielen erklären. In der Vergangenheit wurden Lebensmittel immer wieder mit Gesundheitsversprechen beworben, die sehr weit gingen. Ein bekanntes Beispiel sind ist ein Bonbon also genau gesagt 2 Bonobons, die lange Zeit mit dem Zusatz von Vitaminen beworben wurden und dadurch als besonders gesund wahrgenommen wurden, obwohl es sich im Kern um Süßigkeiten handelt.
Genau solche Fälle haben dazu beigetragen, dass gesundheitsbezogene Aussagen heute klar geregelt sind. Menschen sollen sich auf Aussagen verlassen können, die auf Verpackungen, in Shops oder in Werbung stehen. Und es soll verhindert werden, dass mit übertriebenen Versprechen gearbeitet wird, nur weil sie sich gut verkaufen.
Deshalb halten wir uns bei Kraftmischer an diese Regeln und schreiben lieber klar hin, was ein Lebensmittel ist, als etwas zu versprechen, das wir rechtlich nicht so sagen dürfen.
Warum es für viele Pflanzen keine zugelassenen Aussagen gibt
Viele Menschen gehen davon aus, dass es für eine Pflanze automatisch auch eine erlaubte Aussage geben muss, wenn sie schon lange genutzt wird. In der Praxis ist das oft nicht so.
Der Grund ist, dass traditionelle Nutzung und rechtliche Zulassung zwei verschiedene Dinge sind. Damit eine gesundheitsbezogene Aussage erlaubt ist, braucht es eine offizielle Zulassung. Und die hängt an bestimmten Anforderungen, die bei ganzen Pflanzen oder Lebensmitteln schwer zu erfüllen sind.
Pflanzen sind komplexe Naturprodukte. Sie bestehen nicht aus einem einzelnen Wirkstoff, sondern aus vielen Begleitstoffen, die je nach Herkunft, Ernte und Verarbeitung unterschiedlich ausfallen können. Das macht klare, standardisierte Aussagen schwierig.
Hinzu kommt, dass Zulassungsverfahren aufwendig sind und viel Geld kosten. Bei vielen Pflanzenprodukten gibt es niemanden, der so ein Verfahren finanziert. Das führt dazu, dass es zu vielen bekannten Pflanzen keine zugelassenen Health Claims gibt, auch wenn sie im Alltag weit verbreitet sind.
Vitamin C als Beispiel warum hier Aussagen erlaubt sind
Vitamin C ist ein gutes Beispiel dafür, wie die Health Claims Verordnung funktioniert. Für diesen Nährstoff gibt es zugelassene gesundheitsbezogene Aussagen, die offiziell geprüft und freigegeben sind.
Eine dieser Aussagen lautet, dass Vitamin C zu einer normalen Funktion des Immunsystems beiträgt. Weil diese Aussage zugelassen ist, darf sie auch verwendet werden – klar, einheitlich und ohne zusätzliche Auslegung.
Wichtig ist dabei, dass sich der Health Claim immer auf den Nährstoff bezieht, nicht auf das gesamte Lebensmittel. Ob Vitamin C aus einer Pflanze stammt oder synthetisch hergestellt wird, spielt für die Zulassung keine Rolle. Entscheidend ist allein, dass der Nährstoff in ausreichender Menge enthalten ist.
Genau deshalb formulieren wir bei Produkten mit natürlichem Vitamin C sehr bewusst. Wir benennen das, was rechtlich erlaubt ist, und verzichten auf alles, was darüber hinausgehen würde. So bleiben Aussagen nachvollziehbar und vergleichbar.
Damit eine solche Aussage verwendet werden darf, muss ein Lebensmittel eine bestimmte Menge an Vitamin C enthalten. Konkret sind das mindestens 15 Prozent der täglichen Referenzmenge. Das entspricht 12 Milligramm Vitamin C pro empfohlener Tagesportion.
Erst wenn dieser Gehalt erreicht wird, ist die Aussage zur normalen Funktion des Immunsystems rechtlich erlaubt. Liegt der Vitamin-C-Gehalt darunter, darf auch dieser Health Claim nicht verwendet werden.
Magnesium zeigt wie genau Health Claims geregelt sind
Auch Magnesium ist ein gutes Beispiel dafür, wie präzise Health Claims festgelegt sind. Für Magnesium gibt es mehrere zugelassene Aussagen, unter anderem zur normalen Muskelfunktion, zum Energiestoffwechsel und zur Funktion des Nervensystems.
Diese Aussagen dürfen jedoch nur verwendet werden, wenn eine bestimmte Menge Magnesium pro Tagesportion enthalten ist. Auch hier gilt die Regel, dass mindestens 15 Prozent der täglichen Referenzmenge erreicht werden müssen.
Welche Aussage verwendet werden darf, ist dabei genau festgelegt. Es ist nicht erlaubt, diese frei zu formulieren oder abzuwandeln. Genau diese Strenge ist der Grund, warum viele Texte zu Lebensmitteln sehr ähnlich klingen.
Beispiele für zugelassene Health Claims
Um zu zeigen, wie genau Health Claims geregelt sind, hilft ein direkter Vergleich. Die folgenden Beispiele gehören zu den offiziell zugelassenen Aussagen für Vitamin C und Magnesium.
Vitamin C
trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei
trägt dazu bei, die Zellen vor oxidativem Stress zu schützen
trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei
trägt zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung bei
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Magnesium
trägt zu einer normalen Muskelfunktion bei
trägt zu einer normalen Funktion des Nervensystems bei
trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei
trägt zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung bei
Alle diese Aussagen dürfen nur verwendet werden, wenn das jeweilige Lebensmittel mindestens 15 Prozent der täglichen Referenzmenge des Nährstoffs pro empfohlener Tagesportion liefert.
Warum wir bei Hagebutte und Gelenken keine Aussagen machen
Hagebutte wird traditionell häufig im Zusammenhang mit dem Thema Gelenke genutzt. Viele Menschen integrieren sie aus diesem Grund seit Jahren in ihren Alltag.
Rechtlich ist die Lage jedoch eindeutig. Für Hagebutte gibt es keine zugelassenen Health Claims in Bezug auf Gelenke, Arthrose oder Schmerzen. Deshalb dürfen wir dazu keine Wirkungen benennen und keine Versprechen machen.
Das bedeutet nicht, dass Hagebutte keine Rolle im Alltag spielen darf. Es bedeutet lediglich, dass wir als Anbieter sehr klar trennen müssen zwischen traditioneller Nutzung, persönlicher Erfahrung und rechtlich erlaubten Aussagen.
Genau deshalb beschreiben wir bei Kraftmischer, was ein Produkt ist, wie es hergestellt wird und in welchem Zusammenhang es traditionell genutzt wird. Auf alles, was darüber hinausgeht, verzichten wir.
Warum apothekenübliche Hagebuttenprodukte anders eingeordnet werden
Von unseren Kunden kam schon oft die Frage, warum es in Apotheken Produkte mit Hagebutte gibt, bei denen deutlich konkreter über Gelenke gesprochen wird. Der Unterschied liegt nicht in der Pflanze selbst, sondern in der Art des Produkts.
Apothekenübliche Präparate sind häufig standardisierte Produkte. Das bedeutet, sie enthalten genau definierte Mengen bestimmter Inhaltsstoffe und unterliegen anderen rechtlichen Regelungen als Lebensmittel. Je nach Einordnung können sie als Arzneimittel oder als medizinische Produkte gelten.
Für solche Produkte sind spezielle Zulassungsverfahren notwendig. Diese sind aufwendig, zeitintensiv und mit hohen Kosten verbunden, da Wirksamkeit, Sicherheit und gleichbleibende Zusammensetzung geprüft werden müssen.
Diese Zulassungsverfahren wirken sich auch auf den Preis aus. Produkte, die als Arzneimittel zugelassen sind, bewegen sich deshalb häufig in einem anderen Preisrahmen als naturbelassene Lebensmittel.
Ein Hagebuttenpulver als Lebensmittel fällt nicht unter diese Regelungen. Es wird rechtlich als Lebensmittel eingeordnet und unterliegt damit der Health Claims Verordnung. Entsprechend dürfen hier nur die Aussagen gemacht werden, die für Lebensmittel ausdrücklich zugelassen sind.
Diese Unterschiede helfen dabei, Erwartungen richtig einzuordnen. Lebensmittel, standardisierte Präparate und Arzneimittel verfolgen unterschiedliche Ansätze und werden nach unterschiedlichen Maßstäben bewertet.
Warum wir uns bewusst für Lebensmittel entscheiden
Letztlich stammt alles, womit wir arbeiten, aus Pflanzen. Auch Wirkstoffe, die später isoliert oder standardisiert werden, sind ursprünglich Bestandteil einer Pflanze. Sie kommen nicht aus dem Nichts, sondern aus einem natürlichen Zusammenhang.
Neben Lebensmitteln gibt es auch Extrakte. Dabei werden einzelne Bestandteile gezielt aus einer Pflanze herausgelöst und konzentriert. Das kann sinnvoll sein, wenn ein Stoff sehr gezielt eingesetzt werden soll und eine genaue Dosierung notwendig ist.
Wir bei Kraftmischer entscheiden uns bewusst für einen anderen Ansatz. Uns interessiert die Pflanze als Ganzes, mit all ihren natürlichen Begleitstoffen und in ihrem ursprünglichen Spektrum. Nicht isoliert, nicht reduziert auf einzelne Bestandteile, sondern als Lebensmittel.
Eine ganze Pflanze bringt immer mehr mit als nur einen einzelnen Inhaltsstoff. Dieses Zusammenspiel ist aus unserer Sicht ein wesentlicher Teil dessen, was naturbelassene Lebensmittel ausmacht.
Deshalb setzen wir auf möglichst unverarbeitete Pflanzenprodukte und erklären offen, was sie sind und was sie nicht sind. Ohne Wirkversprechen, aber mit Respekt vor der Pflanze und vor den Menschen, die sie in ihren Alltag integrieren.